2 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der
Wissenschaft und Forschung im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der
Abgabenordnung.
Ziel der Gesellschaft ist es, eine neue Form
des Wirtschaftens - das regenerative
Wirtschaften - als wissenschaftlich
anerkannten Ansatz der
betriebswirtschaftlichen Lehre und
Forschung zu etablieren und den Transfer
in die Praxis zu befördern. Eine vertragliche
Kooperation im Sinne des § 57 Abs. 3 AO
mit der Alanus Hochschule verfolgt dabei
den Zweck, den in der
betriebswirtschaftlichen Praxis bereits
geführten Diskurs um die Voraussetzungen
und Bedingungen eines regenerativen
Wirtschaftens in wissenschaftlicher
Forschung und Lehre zu ergänzen und
weiterzuentwickeln. Dabei verfolgt die
Gesellschaft neben der Förderung der
Wissenschaft und Forschung, ebenfalls,
wie die Alanus Hochschule selbst, die
Zwecke der Förderung von Kunst und
Kultur, wie auch der Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe gemäß des § 52 Abs. 2 Nrn.
1, 5 und 7 AO. Dem Gedanken des
regenerativen Wirtschaftens liegt die
Beobachtung zu Grunde, dass die
gegenwärtigen Bestrebungen in Wirtschaft
und Forschung um die Entwicklung von
,,Nachhaltigkeitskonzeptionen" einer
grundsätzlichen Limitierung unterliegen.
Gängige Nachhaltigkeitskonzeptionen
beruhen auf dem denktheoretischen
Ansatz, die verwendeten Ressourcen in
jedem Prozess einer Wertschöpfung durch
ein nachhaltiges Verfahren zu egalisieren.
Es wird somit versucht, Prozesse zu
etablieren, welche entweder den im
Rahmen der Wertschöpfung erzeugten
negativen Effekt auf natürliche Ressourcen
durch eine daran anknüpfende
Gegenmaßnahme wieder zu egalisieren
oder bereits während des Prozesses das
negative Potenzial auf natürliche
Ressourcen zu vermeiden. Die
gegenständliche Gesellschaft wird und
muss sich aufgrund der aktuellen
Überbelastung der natürlichen Ressourcen
weltweit jedoch zusätzlich mit der Frage
auseinandersetzen, wie nicht nur eine
Egalisierung geschehen kann, sondern
vielmehr natürliche Ressourcen und
komplexe ökologische Systeme durch eine
wirtschaftliche Tätigkeit geheilt und sogar
(wieder)erschaffen werden können. Dazu
werden in Permanenz weltweit aktuelle
wissenschaftliche Überlegungen
zusammengetragen, aufbereitet und
verwertet. Gleiches gilt für den Stand der
Überlegungen in der Wirtschaft, indem
bereits ein andauernder Dialog mit
zahlreichen Unternehmen initiiert worden
ist, die sich mit regenerativen Praktiken
bereits auseinandergesetzt haben und
weiter auseinandersetzen. Die Gesellschaft
verfolgt dabei das ultimative Ziel, für
Unternehmen anwendbare ,,Blueprints",
nach deren Vorbild sie sich zu einem
regenerativen Unternehmen wandeln
können, wissenschaftlich herzuleiten, zu
validieren und in die Praxis, in
wissenschaftliche Netzwerke und in die
universitäre Lehre zu verbreiten. Aufbauend
auf der Entwicklung von Ansätzen des
regenerativen Wirtschaftens werden
Veranstaltungen (Vernetzung, akademische
und weiterbildende Lehre, Workshops,
Vorträge) von der Gesellschaft
durchgeführt, um die Erkenntnisse zu
verbreiten und in die Praxis zu
transferieren. Neben Unternehmen und
Vertretern der Wissenschaft sollen dabei
Erfahrungen und Perspektiven aus
gemeinnützigen Organisationen in die
Entwicklung integriert werden. Dies umfasst
ebenfalls Elemente der Kunst und Natur,
indem die Ansätze und Denkmodelle einer
Regeneration sich auch in interdisziplinären
Modellen wiederfinden und ableiten lassen.
Die Partnerschaft mit der Alanus
Hochschule ist jedoch nicht als
konstitutionell für die Gesellschaft zu
verstehen. Die Gesellschaft würde und wird
unter Umständen in Zukunft auch ohne eine
institutionelle Zusammenarbeit mit der
Alanus Hochschule mit der identischen
Zweckbestimmung fortbestehen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen dieses
Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlich sind oder das Unternehmen zu
fördern geeignet erscheinen, insbesondere
sich unmittelbar und mittelbar an anderen
Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke verfolgen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14. Juli 2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
11.08.2023
Hilbert-Stegemann |
1 |
a)
REGWI gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Neuss
Geschäftsanschrift:
An der Alten Ziegelei 2, 41470 Neuss
c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Wissenschaft und Forschung im Sinne
von § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.
Ziel der Gesellschaft ist es insbesondere,
eine neue Form des Wirtschaftens - das
regenerative Wirtschaften - als
wissenschaftlich anerkannten Ansatz der
betriebswirtschaftlichen Lehre und
Forschung zu etablieren und den Transfer
in die Praxis zu befördern. |
1.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rungweber, Axel Eduard Hans Heinrich, Neuss,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Hankammer, Stephan Martin, Köln,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02. August 2022 |
a)
16.09.2022
Windeler |