Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Prokura erloschen:
Hausmann, Michael, Dinkelsbühl, * ‒.‒.‒‒
Einzelprokura:
Schöllhammer, Matthias, Ehingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.09.2024
Lenz |
13 |
a)
Firma geändert, nun:
REHART GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2023 hat die
Änderung des § 1 Ziffer 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
15.02.2023
Huber |
HRB 2011: REHART GmbH Regenerieren Hartplattieren, Ehingen, Industriestr. 1, 91725 Ehingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schülein, Klaus, Wassertrüdingen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hausmann, Michael, Dinkelsbühl, * ‒.‒.‒‒; Schöllhammer, Matthias, Ehingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2011: REHART GmbH Regenerieren Hartplattieren, Ehingen, Industriestr. 1, 91725 Ehingen. Von Amts wegen berichtigt: Die PETERSEN SERVICE GmbH mit dem Sitz in Netphen (Amtsgericht Siegen HRB 3236) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 29.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 2011: REHART GmbH Regenerieren Hartplattieren, Ehingen, Industriestr. 1, 91725 Ehingen. Die PETERSEN SERVICE GmbH mit dem Sitz in Netphen (Amtsgericht Siegen HRB 3236) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 29.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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