REIFEN FREUND Kfz-Service GmbH, Kreuzebra (Am Heidelborn 6, 37351 Kreuzebra). Die Verschmelzung wurde am 07.04.2006 in das Register des übernehmenden Einzelkaufmannes eingetragen (siehe Amtsgericht Jena HRA 500071).
REIFEN FREUND Kfz-Service GmbH, Kreuzebra (Am Heidelborn 6, 37351 Kreuzebra). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Freund, Daniel, Kreuzebra, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma REIFEN FREUND Kfz-Service e.K mit dem Sitz in Kreuzebra geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.