HRA 17952: REKS GmbH & Co. KG, Kassel, Bertha-von-Suttner-Str. 7, 34131 Kassel. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Düsseldorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Fallhammer 1, 40221 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf, HRA 26845) verlegt.
HRA 26845: REKS GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Am Fallhammer 1, 40221 Düsseldorf. (Die Führung und Weiterentwicklung von Entsorgungsaktivitäten insbesondere in den Geschäftsfeldern Untertage, Sekundäraluminiumindustrie und Haldenabdeckung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Fallhammer 1, 40221 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: REKS Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 95974). Der Sitz ist von Kassel (bisher Amtsgericht Kassel, HRA 17952) nach Düsseldorf verlegt.
HRA 17952: REKS GmbH & Co. KG, Kassel, Bertha-von-Suttner-Str. 7, 34131 Kassel. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 10.02.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17952: REKS GmbH & Co. KG, Kassel, Bertha-von-Suttner-Str. 7, 34131 Kassel. Personenbezogene Daten (Sitz) geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: REKS Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 95974). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der REMEX GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 47418) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17952: REKS GmbH & Co. KG, Kassel, Bertha-von-Suttner-Str. 7, 34131 Kassel. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Entsorgung) der K+S Minerals and Agriculture GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 7452) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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