HRB 16932: REMEX Bodenverwertung Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Hamburger Straße 6, 40221 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Fallhammer 1, 40221 Düsseldorf.
HRB 16932: REMEX Bodenverwertung Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Wesermünder Straße 15, 40221 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 6, 40221 Düsseldorf.
HRB 16932: B + R Baustoff-Handel und - Recycling GmbH, Düsseldorf, Wesermünder Straße 15, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: REMEX Bodenverwertung Düsseldorf GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entsorgung und die Aufbereitung von Boden, Bauschutt, Schotter, Straßenaufbruch, Schlacken, Aschen sowie vergleichbaren Rückständen und der Handel mit den aus diesen Stoffen erstellten Produkten sowie der Handel mit Baustoffen.
HRB 16932:B + R Baustoff-Handel und - Recycling GmbH, Düsseldorf, Wesermünder Straße 15, 40221 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom vom selben Tage mit der B+R Deponiebeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 34638) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
B + R Baustoff-Handel und - Recycling GmbH, Düsseldorf, Wesermünder Straße 15, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2010 mit der B+R Baustoff-Handel und Recycling Hafen-Düsseldorf GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 17271) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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