REMONDIS Electrorecycling GmbH, Neumünster(Leinestr. 18-22, 24539 Neumünster). Die Verschmelzung ist mit der am 09.11.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Dortmund, HRB 19709 -dort neu eingetragen nach Sitzverlegung von Berlin / zuvor AG Charlottenburg, HRB 71432 B) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..
REMONDIS Electrorecycling GmbH, Neumünster(Leinestr. 18-22, 24539 Neumünster). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die REMONDIS Electrorecycling GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 71432 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..