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REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co. KG, Reutlingen (HRA 351799)

Firmendaten

Anschrift
Täleswiesenstr. 4
72770 Reutlingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07121/9161-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.renz-entsorgung.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 351799
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
Entsorgung
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co. KG aus Reutlingen ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 351799 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co. KG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 26.07.2022)

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Registermeldungen 1

Calendar 21.07.2022
Veränderung

HRA 351799: Renz Entsorgung GmbH & Co. KG, Eningen unter Achalm, Wengenstr. 125, 72800 Eningen unter Achalm. Firma geändert; nun: REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Reutlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Täleswiesenstraße 4, 72770 Reutlingen. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: REMONDIS Neckar-Alb Verwaltungs GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 350620). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2022 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Renz Entsorgung Papierverwertung GmbH & Co. KG", Eningen unter Achalm (Amtsgericht Stuttgart HRA 352482) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

21.07.2022
Entscheideränderung

Veränderung
REMONDIS Neckar-Alb Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter