RENOVATIV GENERALBAUÜBERNEHMER GmbH, Nürnberg (Regensburger Str. 70, 90478 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 24.02.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 13758). Übernehmender Rechtsträger: RENOVATIV GENERALBAU e.K., Nürnberg.
RENOVATIV GENERALBAUÜBERNEHMER GmbH, Nürnberg (Regensburger Str. 70, 90478 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Gheorghe-Puiu Lechtenberg verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.