RENTA Immobilien GmbH & Co. Zweite KG, Sankt Augustin (Großenbuschstraße 109, 53757 Sankt Augustin). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RENTA Immobilien GmbH & Co. Erste KG mit Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRA 3047) am 01.06.2006 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2UmwG.
RENTA Immobilien GmbH & Co. Zweite KG, Sankt Augustin (Großenbuschstraße 109, 53757 Sankt Augustin). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 05.05.2006 mit der RENTA Immobilien GmbH & Co. Erste KG mit Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRA 3047) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.