REPLAY Deutschland GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 11, 40472 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Fashion Box Deutschland GmbH am 01.12.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
REPLAY Deutschland GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 11, 40472 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Großenbaumer Weg 11, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.10.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.10.2010 mit der Replay-Shop GmbH künftig firmierend unter Fashion Box Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 53855) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.