REPUCOM Deutschland AG, Köln, Luxemburger Str. 299, 50939 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IFM Medienanalysen GmbH am 15.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
REPUCOM Deutschland AG, Köln, Luxemburger Str. 299, 50939 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2013 mit der IFM Medienanalysen GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 106074) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
REPUCOM Deutschland AG, Köln, Luxemburger Str. 299, 50939 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2013 mit der IFM Medienanalysen GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 106074) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REPUCOM Deutschland AG, Köln, Luxemburger Str. 299, 50939 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2013 mit der ELECTROBROTHERS GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 28593) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REPUCOM Deutschland AG, Köln, Luxemburger Str. 299, 50939 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der REPUCOM Deutschland AG mit der IFM Medienanalysen GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 106074) eingereicht worden.
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