HRB 133599: RESAMARA Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Bindsachsener Straße 6, 63699 Kefenrod. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MSG Curator UG (haftungsbeschränkt) am 18.04.2018 vom AG Saarbrücken eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 133599: RESAMARA Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Bindsachsener Straße 6, 63699 Kefenrod. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MSG Curator UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Püttlingen (AG Saarbrücken HRB 103992) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 133599: RESAMARA Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Bindsachsener Straße 6, 63699 Kefenrod. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der RESAMARA Invest GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 133683) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 133599: RESAMARA Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Bindsachsener Straße 6, 63699 Kefenrod. Berichtigt, nun: Der mit der Cassis Capital Invest Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGaA, Norderstedt (Amtsgericht Kiel HRB 16240 KI) am 25.03.2015 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag mit Wirkung zum Ablauf des 30.12.2017 beendet.
HRB 133599: RESAMARA Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Bindsachsener Straße 6, 63699 Kefenrod. Der mit der Cassis Capital Invest Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGaA, Norderstedt (Amtsgericht Kiel HRB 16240 KI) am 25.03.2015 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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