RESJ GmbH, Hirrlingen, Talstraße 5, 72145 Hirrlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.09.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
RESJ GmbH, Hirrlingen, Talstraße 5, 72145 Hirrlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RESJ Beratung + Beteiligungen GmbH", Hirrlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 737969) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RESJ Beteiligungen GmbH & Co. KG, Hirrlingen, Talstraße 5, 72145 Hirrlingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.06.2011 mit Nachtrag vom 27.06.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "RESJ Beratung + Beteiligungen GmbH", Hirrlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 737969) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RESJ GmbH, Ostfildern, Zeppelinstraße 10 c/o Dollinger Schneider & Partner, 73760 Ostfildern. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Sitz) und Ziffer 4 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Hirrlingen. Neue Geschäftsanschrift: Talstraße 5, 72145 Hirrlingen.
RESJ Beteiligungen GmbH & Co. KG, Ostfildern, Zeppelinstraße 10 c/o Dollinger Schneider & Partner, 73760 Ostfildern. Sitz verlegt; nun: Hirrlingen. Neue Geschäftsanschrift: Talstraße 5, 72145 Hirrlingen. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: RESJ GmbH, Hirrlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 728188), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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