HRA 2907:RESO Möbelfundgrube GmbH & Co. KG, Recklinghausen, Kärntener Straße 31, 45659 Recklinghausen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RESO Möbel GmbH (vormals RESO Möbel-Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 12242) am 8.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RESO Möbelfundgrube GmbH & Co. KG, Recklinghausen, Kärntener Straße 31, 45659 Recklinghausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2013 mit der RESO Möbel- Verwaltungs GmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 4211) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.