Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Winkelheide, Sebastian Matthias, Rosendahl,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.01.2024
Götz |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Oechtering, Aloys, Lüdinghausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.01.2023
Kretzler |
HRB 718654: RETERRA Südwest GmbH, Mannheim, Antwerpener Straße 24, 68219 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Funk, Heinrich, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Tauchmann, Christian, Großostheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Rehberger, Siegfried, Dossenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 718654: RETERRA Südwest GmbH, Mannheim, Antwerpener Straße 24, 68219 Mannheim. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Veolia Umweltservice West GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 166794) am 08.12.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 718654: RETERRA Südwest GmbH, Mannheim, Antwerpener Straße 24, 68219 Mannheim. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Veolia Umweltservice West GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 166794) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.09.2021 die im Spaltungs- und Übernahmevertrag bezeichneten Vermögensteile, nämlich vier bestehende Verträge mit Dritten, als Gesamtheit auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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