RETHERM Thermische Restmüllverwertung Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock, Dehmelstraße 4, 18055 Rostock. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REMONDIS GmbH & Co. KG am 25.01.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RETHERM Thermische Restmüllverwertung Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock, Dehmelstraße 4, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.11.2010 mit der REMONDIS GmbH & Co. KG mit Sitz in Kloster Lehnin/OT Prützke (Amtsgericht Potsdam HRA 815 P) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RETHERM Thermische Restmüllverwertung Verwaltungsgesellschaft mbH, Rostock, Dehmelstraße 4, 18055 Rostock.Geschäftsanschrift: Dehmelstraße 4, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Stefan, Jesewitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fleschenberg, Bernd, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒.