HRB 30776: REUTER Strahl- und Verschleißtechnik GmbH, Leipzig, Ganghoferstraße 27 a, 04289 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Reinshaus, Christoph, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reuter, Angelika, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30776:REUTER Strahl- und Verschleißtechnik GmbH, Leipzig, Ganghoferstraße 27 a, 04289 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2014. Geschäftsanschrift: Ganghoferstraße 27 a, 04289 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: der Bau von maschinentechnischen Anlagen und Anlagenteilen; die Herstellung und Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen; der Service an Anlagen - Wartung, Modernisierung; Anlagenmontagen im Neuanlagenbereich; Maschineninstandsetzungen im Gebrauchtanlagenbereich; der Gebrauchtmaschinenhandel; Lohnarbeiten im Bereich Oberflächentechnik; die Vermietung von Strahlanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reuter, Gernot, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Strahl- und Verschleißtechnik e.K., Inhaber Gernot Reuter mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 17159) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 19.08.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.