REVEG Reststoff Verwertungsgesellschaft mbH, Görlitz (Bautzener Straße 32, 02826 Görlitz). Die Verschmelzung wurde am 20.12.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
REVEG Reststoff Verwertungsgesellschaft mbH, Görlitz (Bautzener Straße 32, 02826 Görlitz). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses des Alleininhabers der Einzelfirma als dem übernehmenden Rechtsträger, ebenfalls vom selben Tag, mit der Bernhard Icking Anlagenbau e.K. mit dem Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRA 5975) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.