REVERSO GmbH, Lünen, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REMEX Mineralstoff GmbH am 08.04.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
REVERSO GmbH, Lünen, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.03.2013 mit der REMEX Mineralstoff GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 47418) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REVERSO GmbH, Lünen, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.09.2009 wirksam geworden.
REVERSO GmbH, Lünen, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen.Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme der Abspaltung mit der REMEX Mineralstoff GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 47418) beschlossen. 6.512.000,00 EUR.
REVERSO GmbH, Lünen, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.07.2009 Teile des Vermögens der REMEX Mineralstoff GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 47418) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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