HRB 351593: REWA Collection GmbH, Reutlingen, Lerchenstraße 24, 72764 Reutlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 31.10.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 351593: REWA Collection GmbH, Reutlingen, Lerchenstraße 24, 72764 Reutlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 31.10.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 351593: REWA Collection GmbH, Reutlingen, Lerchenstraße 24, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schwäbische Albumfabrik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 351296) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REWA Werbeagentur GmbH, Reutlingen (Lerchenstraße 24, 72764 Reutlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: REWA Collection GmbH. Gegenstand geändert; nun: Herstellung, der Verkauf und der Vertrieb von Sammel-, Präsentations- und Ordnungs-Systemen sowie Geschenkartikeln jeglicher Art und damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie der Betrieb einer Werbeagentur.
REWA Collection GmbH, Reutlingen, Lerchenstraße 24, 72764 Reutlingen. Geschäftsanschrift: Lerchenstraße 24, 72764 Reutlingen.