REWE Handelshaus GmbH, Köln (Domstr. 20, 50668 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Hensel, Frank, Wien/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der REWE-Partnerschaftsgesellschaft mbH Bezirk Dresden mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 26242) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH