REWE Lebensmittel-Großhandel e.G. Betzdorf, Wissen, Hämmerbergstraße 2, 57537 Wissen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REWE West eG am 16.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
REWE Lebensmittel-Großhandel e.G. Betzdorf, Wissen, Hämmerbergstraße 2, 57537 Wissen.Geschäftsanschrift: Hämmerbergstraße 2, 57537 Wissen. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 24.06.2009 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2009 mit der REWE West eG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln GnR 813) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.