REWE Medien-Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln (Domstr. 20, 50668 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REWE-Beteiligungs-Holding National GmbH am 21.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
REWE Medien-Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln (Domstr. 20, 50668 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 16.08.2006 mit der REWE-Beteiligungs-Holding National GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 52959) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REWE Medien-Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln (Domstr. 20, 50668 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Bruse, Gerd. Bestellt als Geschäftsführer: Fiebig, Norbert, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.