REWE-Foodservice GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 18, 55130 Mainz. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.10.2011 im Wege des Formwechsels in die OHG REWE-Foodservice GmbH & Co. mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 41472) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REWE-Foodservice GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 18, 55130 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Conrad, Andreas, Köln, * ‒.‒.‒‒.
REWE-Foodservice GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 18 c/o REWE-Foodservice GmbH, 55130 Mainz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 18, 55130 Mainz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hofer, Manfred, Stuhr, * ‒.‒.‒‒; Owtscharenko, Robert Oswald, Bingen am Rhein, * ‒.‒.‒‒.
aptus 620. GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 18 c/o REWE-Foodservice GmbH, 55130 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2011 und der Gesellschafterversammlung der Firma REWE-Foodservice GmbH vom 20.04.2011 mit der REWE-Foodservice GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41086) als übertragende Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach dem § 19 Absatz 2 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
aptus 620. GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 18 c/o REWE-Foodservice GmbH, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Dauer) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: REWE-Foodservice GmbH.
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