REWE-Werbegesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Domstr. 20, 50668 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REWE Verkaufsgesellschaft mit beschränkter Haftung am 14.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
REWE-Werbegesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Domstr. 20, 50668 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2006 mit der REWE Verkaufsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 2980) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REWE-Werbegesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Domstr. 20, 50668 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Hans. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Egner, Achim, Köln, * ‒.‒.‒‒.