HRB 54637: RFS Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Wanheimer Straße 70, 40468 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Borchers, Jens, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Haremsa, Thomas, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
HRB 54637: RFS Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wanheimer Straße 70, 40468 Düsseldorf.
RFS Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 16.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2009 und der Gesellschafterversammlung der C & A Mode KG vom 26.06.2009 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die C & A Mode KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 6237) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltungbeteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RFS Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Carl-Theodor-Str. 6, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2008 mit der CafeteriA C & A Gastronomie GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39344) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
RFS Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Carl-Theodor-Str. 6, 40213 Düsseldorf). Mit der C & A Mode KG (AG Düsseldorf HRA 6237) als herrschendem Unternehmen ist am 15.09.2006 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2006 zugestimmt. Die Gesellschafter des herrschenden Unternehmens haben am 15.09.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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