RGM Holthoff Service GmbH, Frankfurt am Main (Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RIAG Gebäudemanagement GmbH am 7.7.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RGM Holthoff Service GmbH, Frankfurt am Main (Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.6.2006 mit Nachtrag vom 26.6.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger von den selben Tagen mit der RIAG Gebäudemanagement GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 12446) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RGM Holthoff Service GmbH, Frankfurt am Main (Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Busch, Ingolf, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schellhase, Rolf, Oer-Erkenschwick, * ‒.‒.‒‒.