HRA 56392 B: RH 34 GmbH & Co. KG, Berlin, Reinhardtstraße 36, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Marburger Bund - Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 121415 B) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 13.11.2013 ist aufgrund Vereinbarung vom 20.11.2019 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. Die Gesellschafterversammlungen beider Vertragsteile haben dem mit Beschlüssen vom 11.11.2019 (anderer Vertragsteil) bzw. vom 20.11.2019 (Gesellschaft) zugestimmt.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsvertrag bzw. den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages gem. § 61 UmwG zum Handelsregister eingereicht.
HRA 56392 B: RH 34 GmbH & Co. KG, Berlin, Reinhardtstraße 36, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 1 wird wie folgt von Amts wegen ergänzt: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 13.11.2013 mit der Marburger Bund - Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 121415 B), dem die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft in früherer Rechtsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 136669 B) mit Beschluss vom 13.12.2013 zugestimmt hat.
HRB 136669 B: RH 34 GmbH, Berlin, Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die RH 34 GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 56392 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 56392 B: RH 34 GmbH & Co. KG, Berlin, Reinhardtstraße 36, 10117 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Kauf, der Verkauf und die Verwaltung von eigenen Immobilien sowie die Bebauung von Grundstücken.). Firma: RH 34 GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Reinhardtstraße 36, 10117 Berlin; Vertretungsregelung: Der persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Der persönlich haftende Gesellschafter sowie sein(e) gesetzlicher/n Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. RH 34 Verwaltungs-GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 207532 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RH 34 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 136669) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.08.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 136669 B: RH 34 GmbH, Berlin, Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin. Geschäftsführer: 6. Dr. Mitrenga-Theusinger, Anja, * ‒.‒.‒‒, Köln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
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