RH Delaware Germany LLC & Co. Frankfurt KG, Frankfurt am Main (In der Kron 4, 60489 Frankfurt am Main). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: RH Delaware Germany LLC, Wilmington, USA. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
RH Delaware Germany LLC & Co. Frankfurt KG, Frankfurt am Main (In der Kron 4, 60489 Frankfurt am Main, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Farben, Lacken, Anstrichmitteln, Imprägnierungen, Klebemitteln und artverwandten chemischen, auch polymeren Artikeln. Darüber hinaus kann das Unternehmen andere Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen, die Verwaltung und Geschäfisführung und finanzielle Unterstützung von anderen Gesellschafien sowie die Überlassung von Management-Dienstleistungen an andere Unternehmungen und alle damit verbundenen, erlaubten Tätigkeiten, übernehmen. Die Gesellschafi kann andere Unternehmen inner- und außerhalb Deutschlands gründen oder werben, sich an solchen Unternehmen beteiligen und/oder Zweigniederlassungen gründen.Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen und Rechtsgeschäfte eingehen oder unterlassen, die geeignet sind, den vorstehenden Zwecken zu dienen und von Rechts wegen erlaubt sind.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: RH Delaware Germany LLC, Wilmington, USA. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rohm and Haas Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main 72 HRB 58290). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.