HRB 770622: RH Kabeltechnik GmbH, Wendlingen am Neckar, Im Steinriegel 46, 73240 Wendlingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Denkendorf. Neue Geschäftsanschrift: Rechbergstraße 54, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Hrabal, René, Wendlingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 770622: RH Kabeltechnik GmbH, Wendlingen am Neckar, Im Steinriegel 46, 73240 Wendlingen am Neckar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2019. Geschäftsanschrift: Im Steinriegel 46, 73240 Wendlingen am Neckar. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Kabelbearbeitungsmaschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Hrabal, Rudi, Wendlingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hrabal, Rudi, Wendlingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Rudi Hrabal Elektrotechnik & Maschinenhandel e.K.", Wendlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 735461) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.08.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.