RHEBAU Rheinische Beton- und Bauindustrie Beteiligungsgesellschaft mbH, Dormagen (Düsseldorfer Str. 118, 41541 Dormagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Adronit Verwaltungsgesellschaft mbH am 6. März 2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
RHEBAU Rheinische Beton- und Bauindustrie Beteiligungsgesellschaft mbH, Dormagen (Düsseldorfer Str. 118, 41541 Dormagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11. Dezember 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11. Dezember 2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11. Dezember 2006 mit der Adronit Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wetter (Amtsgericht Hagen ( HRB 5202 )) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.