HRB 6782: RHENANIA Residenzen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter. Änderung zum Wohnort: Geschäftsführer: Albrecht, Christine, Königswinter, * ‒.‒.‒‒; Albrecht, Peter, Königswinter, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6782: RHENANIA Residenzen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Seniorenwohnheimen, Heimen für pflegebedürftige Menschen, der Betrieb von Boarding Häusern und Hotels sowie die Anmietung der dafür erforderlichen Räumlichkeiten und deren Ausstattung und Einrichtung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Parkhäuser/Parkplätze anzumieten und zu bewirtschaften. Ferner der Handel mit Einrichtungsgegenständen aller Art sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, erforderliche Betriebsstätten und Zweigniederlassungen zu errichten, anzumieten und zu bewirtschaften.
HRB 6782: RHENANIA Residenzen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter. Prokura erloschen: Schmitz, Hans-Peter, Thür, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6782: RHENANIA Residenzen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter. Prokura erloschen: Werdin, Thomas, Lensahn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6782:RHENANIA Residenzen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 29.08.2014 Teile ihres Vermögens, namentlich die Betriebsstätte Pflegeresidenz Essen als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Pflegeresidenz Essen GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg, HRB 13054) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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