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RHK-Overnight GmbH, Gau-Algesheim (HRB 47480)

Firmendaten

Anschrift
Otto-Hahn-Str. 9
55435 Gau-Algesheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06725/3084290
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.rheinhessenkurier.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 47480
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH
Keywords
Wertversand Waffenversand Versanddienstleister Rheinhessenkurier Paketshop Paketdienst Overnight Kurierdienst Direktfahrten
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die RHK-Overnight GmbH aus Gau-Algesheim ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 47480 verzeichnet. Nach der Gründung am 15.02.2017 hat die RHK-Overnight GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Kleintransporte, Paketdienst und Büroservice.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die RHK-Overnight GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.09.2023)

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Registermeldungen 3

Calendar 25.09.2019
Veränderung

HRB 47480: RHK-Overnight GmbH, Gau-Algesheim, Otto-Hahn-Straße 9, 55435 Gau-Algesheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 27.09.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.09.2017 mit der übertragen Gesellschaft RH-KURIER LIMITED mit Sitz in Birmingham (Vereinigtes Königreich) (Companies House Cardiff, Company No. 5695487) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.07.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 47480: RHK-Overnight GmbH, Gau-Algesheim, Otto-Hahn-Straße 9, 55435 Gau-Algesheim. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplanes betreffend eine grenzübergreifende Verschmelzung eingereicht.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligtals übernehmende Gesellschaftdie RHK-Overnight GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Gau-Algesheim, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 47480,und als übertragende Gesellschaftdie RH-KURIER Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5695487. Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 1 00%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (RHK-Overnight GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Mainz ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der RHK-Overnight GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 55435 Gau-Algesheim, Otto-Hahn-Straße 9, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden RHK Overnight GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (RH-KURIER Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der RHK-Overnight GmbH, Herr Detlev Brettschneider, wohnhaft 55218 Ingelheim, Selztalstraße 131, angefordert werden.

Calendar 23.06.2017
Neueintragung

HRB 47480: RHK-Overnight GmbH, Gau-Algesheim, Otto-Hahn-Straße 9, 55435 Gau-Algesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2017. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 9, 55435 Gau-Algesheim. Gegenstand: Kleintransporte, Paketdienst und Büroservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brettschneider, Detlev, Ingelheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

23.06.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Detlev Brettschneider
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 23.06.2017