HRB 710900: RI Rheinische Immobiliengesellschaft mbH, Mannheim, D1, 1-3, 68159 Mannheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 12.07.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 710900: RI Rheinische Immobiliengesellschaft mbH, Mannheim, D1, 1-3, 68159 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Grundstücksgesellschaft der Sparkasse Rhein Neckar Nord mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 1531) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 710900: RI Rheinische Immobiliengesellschaft mbH, Mannheim, D1, 1-3, 68159 Mannheim. Prokura erloschen: Fritz, Achim, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 710900: RI Rheinische Immobiliengesellschaft mbH, Mannheim, D1, 1-3, 68159 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 04.05.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 710900: RI Rheinische Immobiliengesellschaft mbH, Mannheim, D1, 1-3, 68159 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 02.02.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
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