RICHTER BAU GMBH, Frankenberg (Altenhainer Straße 97, 09669 Frankenberg). Die Verschmelzung wurde am 11.10.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RICHTER BAU GMBH, Frankenberg (Altenhainer Straße 97, 09669 Frankenberg). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Karsten Richter (nunmehr: Richter Bau e. K., Inhaber Karsten Richter mit Niederlassung in Frankenberg (Amtsgericht Chemnitz HRA 6118) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
RICHTER BAU GMBH, Frankenberg (Altenhainer Straße 97, 09669 Frankenberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2005. Gegenstand des Unternehmens: Um- Ausbau; Mauer-, Beton und Putzarbeiten; Treppensanierung; Hochbau (Bauunternehmen und Fliesenlegerfachbetrieb). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Richter, Karsten, Frankenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Richter, Nadine, Frankenberg, * ‒.‒.‒‒.