RIWA-Polstermöbel GmbH, Bünde (Daimlerstr. 29, 32257 Bünde). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flair Polstermöbel GmbH & Co. KG in Bünde am 20.01.2004 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RIWA-Polstermöbel GmbH, Bünde (Daimlerstr. 29, 32257 Bünde). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.10.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Flair Polstermöbel GmbH & Co. KG mit Sitz in Bünde (HRA 4439) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.