RK Wohnbau OHG, Recke, Schwegerhoek 2, 49509 Recke. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Steinfurt HRB 9920) am 19.02.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RK Wohnbau OHG, Recke, Schwegerhoek 2, 49509 Recke. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2013 im Wege des Formwechsels in die RK Wohnbau GmbH mit Sitz in Recke (Amtsgericht Steinfurt HRB) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RK Wohnbau OHG, Recke, Schwegerhoek 2, 49509 Recke. (Der Erwerb von Grundbesitzungen, deren Verkauf und Verwaltung und alle damit verbundenen Geschäfte.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schwegerhoek 2, 49509 Recke. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kamlage, Gerhard, Recke, * ‒.‒.‒‒; Rieke, Matthias, Recke, * ‒.‒.‒‒.