RKS Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Norddeutsche Reederei H. Schuldt GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 89230) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.01.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RKS Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2011 mit der Norddeutsche Reederei H. Schuldt GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 89230) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 30.12.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RKS Holding Verwaltungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg. Die Firma lautet richtig: RKS Holding Verwaltungsgesellschaft mbH. Prokura erloschen Kremsier, Claudia, Lürschau, * ‒.‒.‒‒.
RKS Holding GmbH & Co. KG, Rendsburg, Adolf-Steckel-Straße 17, 24768 Rendsburg. Nunmehr Sitz der Firma: Hamburg; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hamburg verlegt (Amtsgericht Hamburg, HRA 113185)..
RKS Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg. (Bau und Betrieb von Seeschiffen sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Sitzverlegung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: RKS Holding Verwaltungsgesellschaft GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 117986), Die jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Rendsburg (bisher AG Kiel HRA 4849 KI) nach Hamburg verlegt.
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