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RKS Telecom Südwest Regionale Kabel-Servicegesellschaft mbH & Co. KG, Mannheim (HRA 4224) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Ludolf-Krehl-Str. 13 - 17
68167 Mannheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 4224
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die RKS Telecom Südwest Regionale Kabel-Servicegesellschaft mbH & Co. KG aus Mannheim war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRA 4224 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die RKS Telecom Südwest Regionale Kabel-Servicegesellschaft mbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die RKS Telecom Südwest Regionale Kabel-Servicegesellschaft mbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 05.03.2007
Löschung

RKS Telecom Südwest Regionale Kabel-Servicegesellschaft mbH & Co. KG, Mannheim (Ludolf-Krehl-Str. 13-17, 68167 Mannheim). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.02.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 26.02.2007
Veränderung

RKS Telecom Südwest Regionale Kabel-Servicegesellschaft mbH & Co. KG, Mannheim (Ludolf-Krehl-Str. 13-17, 68167 Mannheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Brilliant 324. GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 102691) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

05.03.2007
Registervorgang

Löschung 28.02.2007