RKW Gronau GmbH, Gronau (Düppelstraße 16, 48599 Gronau). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RKW AG Rheinische Kunststoffwerke (AG Worms HRB 2283) am 13.06.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 UmwG.
RKW Gronau GmbH, Gronau (Düppelstraße 16, 48599 Gronau). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 mit der RKW AG Rheinische Kunststoffwerke mit Sitz in Worms (Amtsgericht Worms HRB 2283) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.