RM RETAIL GmbH & Co. KG, Braunschweig, Schlossstr. 8, 38100 Braunschweig. Bisherige Geschäftsanschrift: Schlossstr. 8, 38100 Braunschweig. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Ring Mode Verwaltungs-GmbH, Braunschweig (Braunschweig HRB 200153). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
RM RETAIL GmbH & Co. KG, Braunschweig (Papenstieg 1, 38100 Braunschweig). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
RM RETAIL GmbH & Co. KG, Braunschweig (Papenstieg 1, 38100 Braunschweig, Textileinzelhandel und der Betrieb von Textilfachgeschäften.). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wird durch ihre Komplementärin vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Ring Mode Verwaltungs-GmbH, Braunschweig (Braunschweig HRB 200153), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Ring Mode GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (HRB 200083) "Fachgeschäfte/ Teilbetriebe in Braunschweig Textilfachgeschäft "Laends End Woman", Vor der Burg 4, Schuhfachgeschäft "Laends End Shoes", Papenstieg 1, Sonderpostenverkauf "Smart", Vor der Burg 5" nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.