HRB 245070: RMC Reliability Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sindelfingen, Kolumbusstr. 2, 71063 Sindelfingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.08.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 245070: RMC Reliability Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sindelfingen, Kolumbusstr. 2, 71063 Sindelfingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.08.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 245070: RMC Reliability Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sindelfingen, Kolumbusstr. 2, 71063 Sindelfingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft auf Aktien "AKKA GmbH & Co. KGaA", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 731774) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 245070: RMC Reliability Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sindelfingen, Kolumbusstr. 2, 71063 Sindelfingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Sandrin-Guillon, Régis André Jean-François, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 245070: RMC Reliability Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sindelfingen, Kolumbusstr. 2, 71063 Sindelfingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Sandrin-Guillon, Régis André Jean-François, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
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