RME GmbH, Lindlar (Schlosser Str. 21, 51789 Lindlar). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VISANUS GmbH am 16.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RME GmbH, Lindlar (Schlosser Str. 21, 51789 Lindlar). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.05.2005 mit der VISANUS GmbH mit Sitz in Lindlar (Amtsgericht Köln, HRB 50060) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RME GmbH, Lindlar (Schlosser Str. 21, 51789 Lindlar). Die Gesellschafterversammlung hat am 24.05.2005 beschlossen, das Stammkapital um EUR 50.000,00 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 Abs. (1) zu ändern.
RME GmbH, Engelskirchen (Müllensiefener Str. 11, 51766 Engelskirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Lindlar beschlossen. Lindlar. 50.000,00 EUR.