RMG Industriebeteiligungen GmbH, Kassel (Osterholzstraße 45, 34123 Kassel). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der RMG Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kassel ( HRB 13704 ) jeweils vom 30.05.2006 sind die beiden Gesellschaften aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2006 durch Übertragung des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes auf die übernehmende RMG Verwaltungs GmbH gemäß §§ 1 Absatz 1 Ziffer 1, 2 Ziffer 1 des Umwandlungsgesetzes verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie bei deren Rechtsnachfolgerin binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
34123 Kassel
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Amtsgericht: Kassel
Rechtsform: GmbH