RMMM Holding GmbH, Paderborn, Klingenderstraße 5, 33100 Paderbprm.Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 50.250,00 auf EUR 398.150,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Triple M Holding GmbH, Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 3740) beschlossen.
RMMM Holding GmbH, Paderborn, Klingenderstraße 5, 33100 Paderbprm.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2008/24.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschaftersammlung vom 22.07.2008/09.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.07.2008/09.12.2008 mit der Triple M Holding GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 3740) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RMMM Holding GmbH, Paderborn, Klingenderstraße 5, 33100 Paderbprm.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2008/24.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2008/09.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.07.2008/09.12.2008 mit der 2 M Holding GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 3746) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RMMM Holding GmbH, Paderborn, Klingenderstraße 5, 33100 Paderbprm.Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 116.600,00 EUR auf EUR 347.900,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der 2 M Holding GmbH, Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 3746) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2 M GmbH, Paderborn, (Klingenderstraße 5, 33100 Paderbprm).Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma und in Ziff. 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 171.300,00 auf EUR 231.300,00 beschlossen. Ziff. 16.1 und 16.4 sind unter Aufrücken der nachfolgenden Ziffern ersatzlos gestrichen worden. Neue Firma: RMMM Holding GmbH.