HRB 13672: RMV Regionaler Medien Verlag GmbH, Meerbusch, Alt-Lankstraße 12-14, 40668 Meerbusch. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 13672: RMV Regionaler Medien Verlag GmbH, Meerbusch, Alt-Lankstraße 12-14, 40668 Meerbusch. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
RMV Regionaler Medien Verlag GmbH, Meerbusch, Alt-Lankstraße 12-14, 40668 Meerbusch. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Alt-Lankstraße 12-14, 40668 Meerbusch. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Ferner kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Liquidatoren Befreiung von dem Verbot, Rechtsgeschäfte namens der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen, erteilt werden. Liquidator: Mettmann, Gerhard, gen. Gerd, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mettmann, Gerhard, gen. Gerd, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 02. November 2010 aufgelöst.
RMV Regionaler Medien Verlag GmbH, Meerbusch (Alt-Lankstr. 12, 40668 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15. November 2005. Gegenstand: Herausgabe von Druckererzeugnissen, Büchern und Journalen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Mettmann, Gerhard, gen. Gerd, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, solange ausweislich des Handelsregisters nur ein Geschäftsführer bestellt ist.