ROBA Baustoff GmbH, Augsburg, Siegburger Straße 241, 50679 Köln.Die Verschmelzung wurde am 08.10.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Köln HRB 54697). Der Gewinnabführungsvertrag vom 25.06./27.07.2007 mit der Deutsche Asphalt GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 54697) ist infolge der Verschmelzung zum 08.10.2009 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ROBA Baustoff GmbH, Augsburg, Siegburger Straße 241, 50679 Köln.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Deutsche Asphalt GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 54697) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ROBA Baustoff GmbH, Augsburg, Siegburger Straße 241, 50679 Köln.Neue Geschäftsanschrift wie vorstehend. Die ROBA Asphalt GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 18891) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ROBA Baustoff GmbH, Augsburg (Otto-Lindenmeyer-Straße 28, 86153 Augsburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stöberlein, Kurt, Bad Feilnbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Reichow, Hans, Köln, * ‒.‒.‒‒; Steinert, Ulrich, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Reichow, Hans, Köln, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat am 25.06./27.07.2007 mit der Deutsche Asphalt GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 54697) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.10.2007 zugestimmt.
ROBA Baustoff GmbH, Augsburg (Otto-Lindenmeyer-Straße 28, 86153 Augsburg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reichow, Hans, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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