Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Frankfurt am Main
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am
Main |
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b)
Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 127666) verlegt.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
09.12.2022
Kleebach
b)
Fall 7 |
HRB 127666: ROBY GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Oberursel (Taunus) (bisher Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11367) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Erbringung von Beratungsleistungen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bysh, Rodney Alexander, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11367: Feldberg Capital GmbH, Oberursel (Taunus), Köhlerweg 16/A, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: ROBY GmbH.
HRB 11367: ROBY Vermögensverwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Oberursel (Taunus), Köhlerweg 16/A, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), 4 Abs. 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR sowie 5 Abs. 2 (Vertretung) beschlossen. Neue Firma: Feldberg Capital GmbH. Neuer Gegenstand: Die Erbringung von Beratungsleistungen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bysh, Rodney Alexander, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11367: ROBY Vermögensverwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Oberursel (Taunus), Köhlerweg 16/A, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Feldberg Capital GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 84455) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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