ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 4, 83059 Kolbermoor. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Beschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom gleichen Tage mit der "ROFA Rosenheimer Förderanlagen GmbH" mit dem Sitz in Kolbermoor (Amtsgericht Traunstein HRB 262) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 06.09.2012 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 4, 83059 Kolbermoor. Die Gesellschaft hat am 28.08.2012 den Entwurd eines Verschmelzungsvertrages mit der "ROFA Rosenheimer Förderanlagen GmbH" mit dem Sitz in Kolbermoor (Amtsgericht Traunstein HRB 262) beim Handelsregister eingereicht.
ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 4, 83059 Kolbermoor. Bestellt: Vorstand: Ritschel, Bernhard Wolfgang, Schwandorf-Ettmannsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 4, 83059 Kolbermoor. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 20.07.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.111.000,00 EUR auf 6.666.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.10.2011 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 6.666.000,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 20.07.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.664.000,00 EUR.
ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 4, 83059 Kolbermoor. Die Hauptversammlung vom 20.07.2011 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.07.2016 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.775.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist nur ausgeschlossen bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
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