ROFA Rosenheimer Förderanlagen GmbH, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 3-5, 83059 Kolbermoor. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG mit dem Sitz in Kolbermoor (Amtsgericht Traunstein HRB 22205) beschlossen. Der Formwechsel wurde am 26.09.2012 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Traunstein HRB 22205). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ROFA Rosenheimer Förderanlagen GmbH, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 3-5, 83059 Kolbermoor. Bestellt: Geschäftsführer: Bauer, Andreas, Brannenburg, * ‒.‒.‒‒; Borutta, Martin, Stephanskirchen, * ‒.‒.‒‒; Kozsar, Wolfgang, Stephanskirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die "ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG" mit dem Sitz in Kolbermoor (Amtsgericht Traunstein HRB 15987) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft sowie der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Der von der Gesellschaft am 14.06.2002 mit der "ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG" - vormals firmierend als "Die Unternehmer AG" - mit dem jetzigen Sitz in Kolbermoor (nunmehr AmtsgerichtTraunstein HRB 262) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erlischt mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ROFA Rosenheimer Förderanlagen GmbH, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 3-5, 83059 Kolbermoor. Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.723.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 5 und 7a der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 7.223.000,00 EUR.
ROFA Rosenheimer Förderanlagen GmbH, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 3-5, 83059 Kolbermoor. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lange, Rainer, Kolbermoor, * ‒.‒.‒‒.
ROFA Rosenheimer Förderanlagen GmbH, Kolbermoor, Geigelsteinstr. 3-5, 83059 Kolbermoor. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Buchacher, Günther, Großkarolinenfeld, * ‒.‒.‒‒.
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